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Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium

Hausordnung

Stand 21.08.2026

Vorläufige Hausordnung des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums während der Umbauphase.

Während der Umbauphase gelten besondere Regelungen für die Nutzung beider Schulstandorte am Römerweg.
00 Überblick

Das Wichtigste zuerst

Während der Umbauphase gehören beide Standorte sowie die direkten Wege zwischen ihnen zum Schulgelände.

Zwei Standorte Coppi-Gymnasium und Zukunftscampus werden gemeinsam berücksichtigt.
Feste Wegeführung Zwischen beiden Standorten ist der ausgewiesene Weg zu nutzen.
Handyregelung Für die Sekundarstufe I gilt das Nutzungsverbot auch zwischen den Standorten.
Pausen Der Pausenaufenthalt findet grundsätzlich im Coppi-Innenhof statt.
Weg

Weg zum Zukunftscampus

Vom Coppi-Innenhof geht es durch das grüne Tor am westlichen Ende der Dreifachturnhalle. Danach führt der Weg an der westlichen Stirnseite bis zum Römerweg. Dort rechts abbiegen, entlang der Halle gehen und auf Höhe des Haupteingangs den Römerweg überqueren.

Schematische Orientierung · nicht maßstabsgetreu
Zukunftscampus Römerweg 29 HAUPTEINGANG RÖMERWEG Dreifachturnhalle Coppi-Innenhof GRÜNES TOR 1 2 3 4 5
01 · Innenhof Start im Coppi-Innenhof.
02 · Grünes Tor Am westlichen Hallenende.
03 · Rechts Am Römerweg rechts abbiegen.
04 · Römerweg Entlang der Halle.
05 · Campus Straße überqueren.
1
Coppi-Innenhof Hier beginnt der Weg.
2
Grünes Tor Am westlichen Ende der Dreifachturnhalle.
3
Zum Römerweg An der Hallenstirnseite hoch und rechts abbiegen.
4
Römerweg Entlang der Dreifachturnhalle.
5
Zukunftscampus Römerweg überqueren und Haupteingang nutzen.
01 Schulgelände

Schulgelände

Wortlaut der vorläufigen Hausordnung
01

Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände.

02

Zum Schulgelände gehören während der Sanierungsphase beide Schulstandorte, d.h. die Gebäude des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums (11Y05, Römerweg 30-32, 10318 Berlin) und das Gebäude des Zukunftscampus (11K17, Römerweg 29, 10318 Berlin) sowie die direkten Wege von und zu beiden Standorten.

03

Der Weg vom Coppi-Gymnasium zur 11K17 führt über den neuen Haupteingang (grünes Tor an der Turnhalle) am Westflügel der Turnhalle vorbei über den Römerweg zum Zukunftscampus.

04

Die Coppi-Handyregelung gilt auch auf den Wegen zwischen beiden Schulstandorten.

05

Der Pausenaufenthalt findet ausschließlich auf dem Coppi-Innenhof statt. Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler, die während der Pause die Schulsozialarbeit aufsuchen möchten (11K17: Raum: A2.24a) sowie die Schüler und Schülerinnen der GSV (11K17: Raum: A2.18).

06

Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause ein warmes Essen einnehmen, begeben sich für die Dauer des Mittagessens in die Mensa der 11K17.

07

Mit Blick auf die beiden Schulgemeinschaften unter einem Dach (verschobene Pausenzeiten) verhalten wir uns auf dem gesamten Schulgelände, in der Mensa, den Gängen und Treppenhäusern ruhig, nehmen gegenseitig aufeinander Rücksicht und gehen achtsam miteinander um.

08

Die Aufsichtspersonen beider Schulen sind gemeinsam für die Sicherheit aller Schüler und Schülerinnen verantwortlich. Anweisungen von Aufsichtslehrkräften, gleichgültig welcher Schule sie angehören, sind von allen Schülerinnen und Schülern zu befolgen.

09

Zum achtsamen Umgang miteinander gehört auch ein freundlicher Umgangston miteinander sowie das Grüßen, wenn wir uns begegnen.

10

Im Unterricht bleiben Stirn und Gesicht unverdeckt. Baseballkappen, Mützen oder Kapuzen sind vor dem Unterricht abzunehmen.

02 Toiletten

Toilettennutzung

01

Toilettengänge beschränken sich grundsätzlich auf die Pausenzeiten und die Zeit vor und nach dem Unterricht. Es ist die dem Unterrichtsraum am nächsten gelegene Toilette zu wählen.

02

Um die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler sowie deren Privatsphäre in den Waschräumen zu gewährleisten, werden die Behindertentoiletten sowie die Toilettenkabinen einzeln betreten und sauber wieder verlassen. Sie dienen nicht als Versammlungsraum. Auch im WC-Bereich gilt das Medien-/Handynutzungsverbot.

03

Mutwillige Beschädigungen oder Schmierereien werden zur Anzeige gebracht.

Zur Förderung einer guten Arbeits- und Lernatmosphäre und des Wohlbehagens ist ein respektvoller Umgang miteinander oberstes Gebot.
03 Tagesablauf

Tagesablauf

Pünktlichkeit & Unterrichtsbeginn
Die Schüler/innen und Lehrkräfte begeben sich pünktlich, d.h. spätestens 5 min vor Beginn der 1. Stunde in die Klassen- bzw. Fachräume und pünktlich in die nachfolgenden Unterrichtsräume, damit die Unterrichtsvorbereitung gewährleistet ist; die Materialien liegen auf dem Tisch und die Schüler/innen sitzen zu Unterrichtsbeginn auf ihren Plätzen.
Große Pausen
Die Schüler/innen der Sekundarstufe I gehen in den großen Pausen auf den Innenhof. Wird abgeklingelt, begeben sich die Schüler/innen in die Räume des folgenden Unterrichts unter Aufsicht des entsprechenden Lehrers/der entsprechenden Lehrerin. Den Schüler/innen der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.
Rauchen, Alkohol, Rauschmittel & Energydrinks
Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und das Mitführen sowie der Konsum von Alkohol, Rauschmitteln und Energydrinks untersagt.
Sauberkeit & Ordnung
Alle Schüler/innen achten auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgehängt, die Tafel gesäubert, die Fenster geschlossen (Ordnungsdienst).
Fachräume
Fachräume dürfen nur nach Aufforderung des unterrichtenden Lehrers/der unterrichtenden Lehrerin von den Schülern/innen betreten werden. Der Lehrer/die Lehrerin beendet den Unterricht.
Lehrkraft ist nicht erschienen
Ist der Lehrer/die Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet ein Klassensprecher/eine Klassensprecherin dies im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer. Vertretungsstunden und Raumplanänderungen werden am digitalen Vertretungsplan neben dem Sekretariat bekannt gegeben. Für die Information der Klassen sind die Klassensprecher/innen verantwortlich.
Krankheit & Krankmeldung
Muss ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit die Schule vorzeitig verlassen, so hat er/sie sich beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin und im Sekretariat abzumelden. Im Krankheitsfalle sind die Schüler/innen beider Sekundarstufen von einem/r Erziehungsberechtigten per Online-Formular auf der Webseite bis 07.30 Uhr des ersten Krankheitstages mit Angabe der voraussichtlichen Dauer krankzumelden. Bei Wiedererscheinen ist dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin bzw. der Tutorin/dem Tutor eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest vorzulegen. Genaueres wird über die jährlichen Belehrungen geregelt.
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht sind durch Erziehungsberechtigte vorab, unverzüglich nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes schriftlich zu beantragen.
Lernraum Berlin & KI-Leitfaden
Das Coppi-Gymnasium verwendet den Lernraum Berlin als Medium und hat einen KI-Leitfaden für Unterrichtszwecke entwickelt, der zu beachten ist.
04 Handy

Handy- & Medienregelung

Mobile Geräte

Besondere Regelungen für Sekundarstufe I und Oberstufe

Für Schüler/innen der Sekundarstufe I gilt ein Nutzungsverbot für mobile Geräte während des ganzen Schultages und auf dem gesamten Schulgelände.

Während des Unterrichts kann das Verbot durch die unterrichtende Lehrkraft für die Dauer der Stunde außer Kraft gesetzt werden. Die Nutzung ist auf die von der Lehrkraft genehmigten Anwendungen beschränkt.

Das Nutzungsverbot für mobile Geräte gilt auch auf schulischen Veranstaltungen (auch außer Haus) wie Exkursionen/Wandertagen, Klassenfahrten sowie Konzerten.

Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen wird das mobile Gerät durch eine Lehrkraft eingezogen, verbleibt im Sekretariat und muss von den Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich bevollmächtigten Person persönlich aus dem Sekretariat abgeholt werden.

Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung der Kommunikationsmedien während der Freistunden in den Schüler- Aufenthaltsbereichen und auf dem Hof gestattet.

05 Weitere

Weitere Regelungen

10

Fahrräder sind in den Fahrradständern an den dafür vorgesehen Orten am Standort Coppi-Gymnasium abzustellen.

11

Über Verhalten in Notfallsituationen informiert der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bzw. der Tutor/die Tutorin. Die Anweisungen sind strikt zu befolgen.

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