Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium
Hausordnung
Stand 21.08.2026
Vorläufige Hausordnung des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums während der Umbauphase.
Während der Umbauphase
gelten besondere Regelungen für die Nutzung
beider Schulstandorte am Römerweg.
00
Überblick
Das Wichtigste zuerst
Während der Umbauphase gehören beide Standorte sowie die direkten Wege zwischen ihnen zum Schulgelände.
Zwei Standorte
Coppi-Gymnasium und Zukunftscampus
werden gemeinsam berücksichtigt.
Feste Wegeführung
Zwischen beiden Standorten ist der
ausgewiesene Weg zu nutzen.
Handyregelung
Für die Sekundarstufe I gilt das
Nutzungsverbot auch zwischen den Standorten.
Pausen
Der Pausenaufenthalt findet grundsätzlich
im Coppi-Innenhof statt.
→
Weg
Weg zum Zukunftscampus
Vom Coppi-Innenhof geht es durch das grüne Tor am westlichen Ende der Dreifachturnhalle. Danach führt der Weg an der westlichen Stirnseite bis zum Römerweg. Dort rechts abbiegen, entlang der Halle gehen und auf Höhe des Haupteingangs den Römerweg überqueren.
Schematische Orientierung · nicht maßstabsgetreu
01 · Innenhof
Start im Coppi-Innenhof.
02 · Grünes Tor
Am westlichen Hallenende.
03 · Rechts
Am Römerweg rechts abbiegen.
04 · Römerweg
Entlang der Halle.
05 · Campus
Straße überqueren.
1
Coppi-Innenhof
Hier beginnt der Weg.
2
Grünes Tor
Am westlichen Ende der Dreifachturnhalle.
3
Zum Römerweg
An der Hallenstirnseite hoch und rechts abbiegen.
4
Römerweg
Entlang der Dreifachturnhalle.
5
Zukunftscampus
Römerweg überqueren und Haupteingang nutzen.
01
Schulgelände
Schulgelände
Wortlaut der vorläufigen Hausordnung
01
Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände.
02
Zum Schulgelände gehören während der Sanierungsphase beide Schulstandorte, d.h. die Gebäude des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums (11Y05, Römerweg 30-32, 10318 Berlin) und das Gebäude des Zukunftscampus (11K17, Römerweg 29, 10318 Berlin) sowie die direkten Wege von und zu beiden Standorten.
03
Der Weg vom Coppi-Gymnasium zur 11K17 führt über den neuen Haupteingang (grünes Tor an der Turnhalle) am Westflügel der Turnhalle vorbei über den Römerweg zum Zukunftscampus.
04
Die Coppi-Handyregelung gilt auch auf den Wegen zwischen beiden Schulstandorten.
05
Der Pausenaufenthalt findet ausschließlich auf dem Coppi-Innenhof statt. Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler, die während der Pause die Schulsozialarbeit aufsuchen möchten (11K17: Raum: A2.24a) sowie die Schüler und Schülerinnen der GSV (11K17: Raum: A2.18).
06
Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause ein warmes Essen einnehmen, begeben sich für die Dauer des Mittagessens in die Mensa der 11K17.
07
Mit Blick auf die beiden Schulgemeinschaften unter einem Dach (verschobene Pausenzeiten) verhalten wir uns auf dem gesamten Schulgelände, in der Mensa, den Gängen und Treppenhäusern ruhig, nehmen gegenseitig aufeinander Rücksicht und gehen achtsam miteinander um.
08
Die Aufsichtspersonen beider Schulen sind gemeinsam für die Sicherheit aller Schüler und Schülerinnen verantwortlich. Anweisungen von Aufsichtslehrkräften, gleichgültig welcher Schule sie angehören, sind von allen Schülerinnen und Schülern zu befolgen.
09
Zum achtsamen Umgang miteinander gehört auch ein freundlicher Umgangston miteinander sowie das Grüßen, wenn wir uns begegnen.
10
Im Unterricht bleiben Stirn und Gesicht unverdeckt. Baseballkappen, Mützen oder Kapuzen sind vor dem Unterricht abzunehmen.
02
Toiletten
Toilettennutzung
01
Toilettengänge beschränken sich grundsätzlich auf die Pausenzeiten und die Zeit vor und nach dem Unterricht. Es ist die dem Unterrichtsraum am nächsten gelegene Toilette zu wählen.
02
Um die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler sowie deren Privatsphäre in den Waschräumen zu gewährleisten, werden die Behindertentoiletten sowie die Toilettenkabinen einzeln betreten und sauber wieder verlassen. Sie dienen nicht als Versammlungsraum. Auch im WC-Bereich gilt das Medien-/Handynutzungsverbot.
03
Mutwillige Beschädigungen oder Schmierereien werden zur Anzeige gebracht.
Zur Förderung einer guten Arbeits- und Lernatmosphäre
und des Wohlbehagens ist ein respektvoller Umgang
miteinander oberstes Gebot.
03
Tagesablauf
Tagesablauf
Pünktlichkeit & Unterrichtsbeginn
Die Schüler/innen und Lehrkräfte begeben sich pünktlich, d.h. spätestens 5 min vor
Beginn der 1. Stunde in die Klassen- bzw. Fachräume und pünktlich in die
nachfolgenden Unterrichtsräume, damit die Unterrichtsvorbereitung gewährleistet
ist; die Materialien liegen auf dem Tisch und die Schüler/innen sitzen zu
Unterrichtsbeginn auf ihren Plätzen.
Große Pausen
Die Schüler/innen der Sekundarstufe I gehen in den großen Pausen auf den Innenhof.
Wird abgeklingelt, begeben sich die Schüler/innen in die Räume des folgenden
Unterrichts unter Aufsicht des entsprechenden Lehrers/der entsprechenden Lehrerin.
Den Schüler/innen der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.
Rauchen, Alkohol, Rauschmittel & Energydrinks
Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und das Mitführen sowie der
Konsum von Alkohol, Rauschmitteln und Energydrinks untersagt.
Sauberkeit & Ordnung
Alle Schüler/innen achten auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen. Nach der
letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgehängt, die Tafel gesäubert, die
Fenster geschlossen (Ordnungsdienst).
Fachräume
Fachräume dürfen nur nach Aufforderung des unterrichtenden Lehrers/der
unterrichtenden Lehrerin von den Schülern/innen betreten werden. Der Lehrer/die
Lehrerin beendet den Unterricht.
Lehrkraft ist nicht erschienen
Ist der Lehrer/die Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so
meldet ein Klassensprecher/eine Klassensprecherin dies im Sekretariat bzw. im
Lehrerzimmer. Vertretungsstunden und Raumplanänderungen werden am digitalen
Vertretungsplan neben dem Sekretariat bekannt gegeben. Für die Information der
Klassen sind die Klassensprecher/innen verantwortlich.
Krankheit & Krankmeldung
Muss ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit die Schule vorzeitig verlassen, so hat
er/sie sich beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin und im Sekretariat abzumelden.
Im Krankheitsfalle sind die Schüler/innen beider Sekundarstufen von einem/r
Erziehungsberechtigten per Online-Formular auf der Webseite bis 07.30 Uhr des
ersten Krankheitstages mit Angabe der voraussichtlichen Dauer krankzumelden. Bei
Wiedererscheinen ist dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin bzw. der Tutorin/dem
Tutor eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest vorzulegen.
Genaueres wird über die jährlichen Belehrungen geregelt.
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht sind durch Erziehungsberechtigte vorab, unverzüglich
nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes schriftlich zu beantragen.
Lernraum Berlin & KI-Leitfaden
Das Coppi-Gymnasium verwendet den Lernraum Berlin als Medium und hat einen
KI-Leitfaden für Unterrichtszwecke entwickelt, der zu beachten ist.
04
Handy
Handy- & Medienregelung
Mobile Geräte
Besondere Regelungen für Sekundarstufe I und Oberstufe
Für Schüler/innen der Sekundarstufe I gilt ein Nutzungsverbot für mobile Geräte während des ganzen Schultages und auf dem gesamten Schulgelände.
Während des Unterrichts kann das Verbot durch die unterrichtende Lehrkraft für die Dauer der Stunde außer Kraft gesetzt werden. Die Nutzung ist auf die von der Lehrkraft genehmigten Anwendungen beschränkt.
Das Nutzungsverbot für mobile Geräte gilt auch auf schulischen Veranstaltungen (auch außer Haus) wie Exkursionen/Wandertagen, Klassenfahrten sowie Konzerten.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen wird das mobile Gerät durch eine Lehrkraft
eingezogen, verbleibt im Sekretariat und muss von den Erziehungsberechtigten oder
einer schriftlich bevollmächtigten Person persönlich aus dem Sekretariat abgeholt werden.
Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung der Kommunikationsmedien während der Freistunden in den Schüler- Aufenthaltsbereichen und auf dem Hof gestattet.
05
Weitere
Weitere Regelungen
10
Fahrräder sind in den Fahrradständern an den dafür vorgesehen Orten am Standort Coppi-Gymnasium abzustellen.
11
Über Verhalten in Notfallsituationen informiert der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bzw. der Tutor/die Tutorin. Die Anweisungen sind strikt zu befolgen.
