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Wie sicherlich alle wissen, steht auch dieses Jahr allen Schüler/innen der 10. Klasse der MSA bevor. Hierzu ein paar interessante Informationen.
Zuallererst natürlich die Termine:
Datum | Prüfungen |
---|---|
04.05.2017 | schriftliche Prüfung in Deutsch (180 min) |
08.05.2017 | Überprüfung der Sprechfertigkeit in Englisch 10a, 10b |
09.05.2017 | schriftliche Prüfung in Mathematik (135 min) |
10.05.2017 | Überprüfung der Sprechfertigkeit in Englisch 10c, 10d |
11.05.2017 | schriftliche Prüfung in Englisch |
15.05. - 16.05.2017 | finden die Präsentationsprüfungen statt |
Hier die Nachschreibetermine:
Datum | Prüfungen |
---|---|
29.05.2017 | Deutsch schriftlich |
12.05.2017 | Mathematik schriftlich |
02.06.2017 | Englisch schriftlich |
Diese gelten nur bei Abgabe eines ärztlichen Attests.
Die 4. Prüfungskomponente, die Präsentationsprüfung, wird in Gruppen erstellt und vorgetragen. Die Gruppen sollen aus mindestens 2 und höchstens 4 Schülern bestehen. Das Thema wird von jeder Gruppe in Absprache mit einem Fachlehrer selbst gewählt und sollte schon einmal im Unterricht angeschnitten worden sein.
Die Abgabe des Themas muss über die Klassenleiterin an die Pädagogische Koordinatorin bis zum 18.11.2016 erfolgen.
Als Fächer stehen alle Fächer zur Verfügung, ausgenommen Sport, Mathematik, Deutsch, Latein, Französisch und die erste Fremdsprache.
Die Gruppen müssen nach Themenwahl mindestens 6 Wochen Bearbeitungszeit haben. Das Thema wird bis zum 27.01.2017 durch den Prüfungsausschuss bestätigt. Der Ausschuss besteht aus: dem Schulleiter (Herr Gosse), der Pädagogischen Koordinatorin (Frau Kähler) und zwei Lehrern der 10. Klasse.
Bei Gruppenprüfungen beträgt die Prüfungszeit pro Schüler ca. 15 min, es muss die Eigenleistung jedes Schülers erkennbar sein. Die Präsentationsprüfung dient außerdem dazu, die Teamfähigkeit der Schüler zu bewerten.
Den prüfenden Fachausschuss bilden zwei Fachlehrer. Einer der beiden betreute die Gruppe vorher.
Hinweise zur Techniknutzung während der Präsentationsprüfungen findet man hier ().
Das Ergebnis des MSA setzt sich aus den Schuljahresnoten und den Prüfungsergebnissen zusammen. Auf dem Abschlusszeugnis erscheinen auf einer Seite die Jahrgangsnoten und auf der anderen die Zensuren des Mittleren Schulabschlusses.
Man hat den MSA bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Das Schuljahr ist bestanden, das heißt, man hat in allen Fächern mindestens eine 4; bei einer 5 gibt es Ausgleichsmöglichkeiten.
2. Alle Prüfungen wurden bestanden, das heißt, man hat in jedem Prüfungsfach mindestens eine 4 erreicht; eine 5 kann mit einer 3 in einem der anderen Prüfungsfächer ausgeglichen werden.
Hat man in den Prüfungen zwei oder mehr Fünfen erhalten, ist der MSA nicht bestanden. Tritt dieser Fall ein, kann man unter Umständen durch eine Nachprüfung den MSA noch retten.
Text: K. Kähler
aktualisiert: 13.09.2016