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Schulorganisation ab dem 03.01.2022
Die Senatsverwaltung hat die Schulen in einem Schreiben über die Schulorganisation ab dem 03.01.2022 informiert.
Wichtige Punkte des Schreibens sind (Zitat):
"Die Pandemie tritt nach aktuellen medizinischen Prognosen mit der neuen Virusvariante Omikron in eine nächste Phase ein, von der weder Deutschland noch Berlin im Besonderen voraussichtlich verschont bleiben wird. Auch wenn noch nicht alle Auswirkungen einer Infektion mit dieser Variante bekannt sind, sind sich die Mediziner/innen darin einig, dass mit einem steilen Anstieg von in Quarantäne befindlichen Personen bzw. Erkrankten zu rechnen sein wird. Bezogen auf die Schulen kann daher die Lehrkräfteversorgung am einzelnen Schulstandort zu einer organisatorischen Herausforderung werden.
Deshalb gelten die folgenden Regelungen und schulorganisatorischen Hinweise ab dem 03. Januar 2022:
Es bleibt weiterhin grundsätzlich bei der Durchführung von Präsenzunterricht ab dem 03. Januar 2022.
Zur Absicherung des Präsenzunterrichts nach dem Ferienende müssen sich in der ersten Schulwoche ab dem 03. Januar alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, an fünf Tagen testen.
Zur Einordnung des Infektionsgeschehens wird darüber hinaus dringend empfohlen, dass sich in der ersten Schulwoche auch alle nicht einer Testpflicht unterliegenden Personengruppen (geimpfte/genesene Schülerinnen und Schüller sowie geimpfte/genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals) fünfmal in der Woche testen.
Ab dem 10. Januar 2022 erfolgt dann wieder die bekannte dreimalige Testung.
Der Musterhygieneplan ist weiterhin gültig und wird auf das fünfmaligeTesten angepasst.
Die regelmäßigen Abstimmungen zur Einstufung der Schulen zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsamt an jedem Donnerstag für die Folgewoche bleiben bestehen.
Sollte die Stundentafel einzelner Lerngruppen temporär nicht vollständiq abgedeckt werden können, so ist die Unterrichtsversorgung für prüfungsrelevante Fächer/ Lernfelder von Abschluss- und Prüfungsklassen und Klassen im Übergang prioritär zu nutzen.
Praktika finden statt, soweit die Vorgaben der AV Aufsicht und AV Duales Lernen sowie geltende Infektionsschutzvorgaben mit den erforderlichen personellen Ressourcen umgesetzt werden können. Kann die Betreuung am Praktikumsplatz nicht gesichert oder das Praktikum kurzfristig teilweise oder ganz nicht durchgeführt werden, ist den Schülerinnen und Schülern ersatzweise ein Unterrichtsangebot zu unterbreiten."
Wir bleiben bis auf Weiteres dabei, dass sich alle Schülerinnen und Schüler und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen sollen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.
Weitere Entscheidungen werden auf der Basis der Situation vom 03.01.2021 bzw. der darauffolgenden Tage zu treffen sein.
Ihnen allen ein Gesundes neues Jahr!
Bleiben wir zuversichtlich!
U. Gosse
Schulleiter