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Abiturienten und Schüler/innen der 10. Klassen können nach vorheriger schriftlicher Beantragung am Montag, den 7. Juli 2014 in ihre Prüfungsarbeiten und die Prüfungsprotokolle einsehen.
Liegt ein schriftlicher Antrag
bis Freitag, den 4. Juli 13.00 Uhr, bei Frau Kähler vor, kann telefonisch eine Zeit zur Einsichtnahme für den 7. Juli 2014 vereinbart werden.
Das Verfahren zur Einsichtnahme ist für Schüler/innen der 10. Klasse in der SEK I -Verordnung § 46 und für Abiturienten in der VO-GO §38 geregelt.
K. Kähler
Pädagogische Koordinatorin