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Von Hans Coppi
Ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen. Eine frohe Stimmung wollte sich zu Weihnachten bei uns lange nicht einstellen. Überschattet war das Fest vom Tod meines Vaters. Manchmal erzählten meine Großeltern, dass zu Weihnachten 1942 plötzlich ein fremder Mann an ihre Laube geklopft und ihnen kurz mitgeteilt habe, dass ihr Sohn im nahegelegenen Gefängnis Plötzensee hingerichtet worden sei. Der Mann habe seinen Namen nicht genannt und gebeten, anderen Menschen nichts zu erzählen.
Das Standesamt Charlottenburg hat in der Sterbeurkunde vermerkt, dass der Dreher Hans Coppi am 22. Dezember 1942 um 20.21 Uhr verstorben sei; als Todesursache ist „Enthauptung“ angegeben. Für meine Großeltern blieb es ein Tod ohne Abschied, sie erhielten keinen letzten Brief, konnten ihren jüngsten Sohn nicht beerdigen. Sein Leichnam kam in die Anatomie der Charité. Später wurden seine sterblichen Überreste entsorgt. Nichts sollte an die Gegner des Naziregimes erinnern.
Hitler verfügte sofortige Vollstreckung. Der Prozess vor dem 2. Senat des Reichskriegsgerichtes in der Witzlebenstrasse in Berlin gegen die ersten zehn Angeklagten aus dem Verfahren „Rote Kapelle“ hatte am 15. Dezember begonnen und endete am 19. Dezember 1942. Nur zwei Tage später bestätigte Hitler die Todesurteile und verfügte zudem, sie unverzüglich zu vollstrecken. Einen Tag später begann die Mordaktion. In Anwesenheit von Vertretern der Gestapo und des Reichskriegsgerichts wurden in Plötzensee ab 19 Uhr der Legationsrat im Auswärtigen Amt, Rudolf von Scheliha, der Oberleutnant im Reichsluftfahrtministerium, Harro Schulze-Boysen, der Oberregierungsrat im Reichswirtschaftsministerium, Dr. Dr. Arvid Hamack, der Bildhauer Kurt Schumacher und der Handelsvertreter John Graudenz mit dem Strang ermordet. Um dieses Tötungsmethode anwenden zu können, hatte das Justizministerium einen Monat vor dem Prozess angewiesen, einen Eisenträger in der Hinrichtungsstätte einzubauen. Noch am gleichen Abend starben der Mitarbeiter im Entzifferungsdienst des Oberkommandos des Heeres, Horst Heilmann, die Arbeiter Hans Coppi und Kurz Schulze, die Journalistin Ilse Stöbe, die Filmkritikerin Libertas Schulze-Boysen und die Grafikerin Elisabeth Schumacher unter der Guillotine. Gefängnispfarrer Harald Poelchau hatte die dem Tod Geweihten auf ihrem letzten Weg begleitet. Hamack bat, die Weihnachtsgeschichte zu hören.
Die Gedanken meines Vaters waren sicherlich vor allem bei meiner Mutter und mir. Er hatte mich Anfang Dezember, wenige Tage nach meiner Geburt, im Frauengefängnis in der Barnimstraße einmal kurz sehen können. Vielleicht ging er mit der vagen Hoffnung in den Tod, dass meine Mutter weiterleben könnte. Hatte er doch in seinem Prozess erlebt, dass Erika von Brockdorff und Mildred Harnack zunächst zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Hitler jedoch wies das Reichskriegsgericht an, das Verfahren gegen die beiden Frauen bei einem anderen Senat erneut verhandeln zu lassen. Die Richter hatten verstanden und fällten Mitte Januar 1943 die Todesurteile. Dies sollte Signalwirkung für 22 Folgeprozess haben. Jedes zweite Urteil forderte den Tod. Am 5. August 1943 wurden 16 Angeklagte, darunter meine Mutter und weitere zwölf Frauen, in Plötzensee hingerichtet.
Bei meiner Mutter habe ich die ersten acht Monate meines Lebens verbracht. Es ist ein Gefühl von Geborgenheit und Trauer geblieben, wenn ich an sie denke. Am 3. August 1943 war ich am Eingang des Frauengefängnisses meiner Großmutter übergeben worden.
In den frühen Nachkriegsjahren kamen Verwandte, Freunde und zahlreiche Fremde einmal im Jahr in die Kleingartenkolonie „Am Waldessaum“ in Tegel, versammelten sich vor der Laube, in der wir damals wohnten, und legten Blumen nieder. Am Tag der Opfer des Faschismus. Eine kleine Tafel erinnerte an meine Eltern. Ich drängte mich an meine Großmutter, ahnte mehr als ich verstand.
Vierzig Jahre später habe ich begonnen, mich mit der Geschichte der Roten Kapelle zu beschäftigen, habe recherchiert, darüber promoviert und publiziert. Für mich kristallisierte sich heraus: Die von der Gestapo dem Fahndungskomplex „Rote Kapelle“ zugeordneten Berliner Freundes- und Widerstandskreise gehörten keinem sowjetischen Spionagenetz in Westeuropa an, wie lange Zeit im Westen behauptet. Sie standen weder unter Anleitung der KPD-Führung in Moskau noch waren sie eine Kundschaftergruppe des sowjetischen Nachrichtendienstes. Es existierte auch keine deutschland- und europaweit agierende Organisation, wie in der SED-Geschichtsschreibung dargestellt. Durch persönliche Kontakte hatte sich 1940/41 ein loses Netzwerk von sieben Berliner Widerstandskreisen herausgebildet. Ihnen gehörten mehr als 150 Regimegegner und –gegnerinnen unterschiedlicher sozialer Herkunft und weltanschaulicher Auffassungen an: Arbeiter, Angestellte, Studenten. Intellektuelle, Künstler, Ärzte, Unternehmer, Soldaten, Offiziere, Marxisten, Christen, Kommunisten und Sozialdemokraten. Sie diskutieren über politische und künstlerische Fragen, halfen Verfolgten, dokumentierten Gewaltverbrechen des Naziregimes und riefen in Flugschriften zu passivem und aktivem Widerstand auf. Kontakte bestanden zu kommunistischen und bürgerlichen Widerstandsgruppen und Einzelpersonen in Berlin, Hamburg und Mecklenburg, zu Zwangsarbeitern und zu Vertretern der amerikanischen wie auch der sowjetischen Botschaft.
Meine Eltern klebten Mitte Mai 1942 im Norden von Berlin Zettel gegen die antisowjetische Propagandaausstellung „Das Sowjetparadies“. Als die Berliner früh zur Arbeit eilten, konnten sie lesen: „Das Naziparadies: Krieg, Hunger, Gestapo wie lange noch?“ Mein Vater versuchte, einen Funkkontakt in die Sowjetunion herzustellen, was aufgrund technischer Probleme nicht gelang. Er kümmerte sich um Albert Hößler, der aus Moskau kommend mit dem Fallschirm abgesprungen war und sich mit einem neuen Funkgerät nach Berlin durchgeschlagen hatte. Meine Mutter half beim Transport des Gerätes, besorgte aus der Reichsversicherungsanstalt Papier für Flugblätter und informierte Familien von deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion anonym, dass ihre Männer, Söhne, Väter lebten. Die Adressen hatten sie aus dem Moskauer Rundfunk.
Meine Eltern gehörten zu den allzu wenigen Deutschen, die es gewagt hatten, die Verbrechen, von denen viele wussten, öffentlich zu machen. Mit ihren Aktionen wollten sie zeigen, dass Gegner des Naziregimes auch im Land aktiv waren. Es ist wichtig, den Widerstand im kollektiven Gedächtnis zu bewahren – als Beispiel dafür, dass Zuschauen, Mitläufertum und Täterschaft nicht alternativlos waren.
Wichtig ist auch die Erinnerung an die Täter und an den Orten des Terrors. Das Reichskriegsgericht hat von 1937 bis 1943 mehr als 1400 Nazigegner zum Tode verurteilt. Ein privater Investor erwarb das Gebäude vom Bund, nannte es „Atrion am Lietzensee“ und richtete darin 107 Luxus-Wohnungen ein. In dem großen Gerichtssaal, in dem viele Todesurteile gesprochen wurden, hätte eine Ausstellung die mörderische NS-Justiz dokumentieren können. Stattdessen wird der Saal nun ein Ort der Begegnung für betuchte Bewohner. „Schöner Leben“ statt Erinnerung an Opfer und Täter. Auch auf diese Weise kann Vergangenheit entsorgt werden.
Der Historiker Hans Coppi ist Vorsitzender der Berliner VVN-BdA
Quelle: ND vom 22.12.2007, Seite 20