Schulporträt

Aufnahmekriterien ab dem Schuljahr 2013/14

Laut der Sek I-VO, § 5 werden nach der Vergabe der Plätze Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für besondere Härtefälle (bis zu 10%) Schülerinnen und Schüler „nach den schulintern festgelegten und von der Schulaufsicht genehmigten Kriterien aufgenommen“(3).

„(4) Für die Aufnahme können abschließend folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

  1. Die Durchschnittsnote der Förderprognose,
  2. die Notensumme von bis zu vier Fächern der beiden letzten Halbjahreszeugnisse, die den fachspezifischen Ausprägungen des Schulprogramms (Profil) der Schule oder der jeweiligen Klasse entsprechen,
  3. Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers, die auch außerhalb der Schule erworben sein können und den Ausprägungen des Schulprogramms der Schule oder der jeweiligen Klasse entsprechen,
  4. das Ergebnis eines profilbezogenen einheitlichen Tests in schriftlicher oder mündlicher Form oder in Form einer praktischen Übung.“

Das Losverfahren nach §56 (6) Pkt. 3 SchulG (vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 342)) wird für die Aufnahme in die Musikklasse nicht angewendet.

Unabhängig von der Anzahl der aufzunehmenden Klassen wird höchstens eine Profilklasse (Musikklasse) gebildet mit 29 Kriterienplätzen.

Alle anderen, der Schule je nach Zügigkeit zustehenden Kriterienplätze sollen nach der Durchschnittsnote vergeben werden. (Regelklassen).

 

Für die Vergabe von Kriterienplätzen gilt:

1. Regelklassen

Schülerinnen und Schüler werden in eine Regelklasse der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule (Gymnasium) nach Kriterium 1, „Die Durchschnittsnote der Förderprognose“ aufgenommen.

2. Musikklasse

Schülerinnen und Schüler werden in eine Musikklasse der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule (Gymnasium) nach den Kriterien 1, 3 und 4 aufgenommen. Hierbei gelten folgende Festlegungen:

Die durch die Durchschnittsnote der Förderprognose erreichten Punkte bilden 60%, die innerhalb der Grundschule erworbenen musikbezogenen Kompetenzen bilden 10% und das Ergebnis des Musiktests bilden 30% der Punkte.

Kriterium 1: 18 Punkte (entspricht 60% von 30 Punkten)

Die Durchschnittsnote wird nach folgender Tabelle in Punkte umgerechnet:
1. Zeile: Durchschnittsnote der Förderprognose
2. Zeile: Punkte

1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7
18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

 

 

 

Kriterium 3:  3 Punkte (entspricht 10% von 30 Punkten)

Der Besuch des Musikzweiges einer musikbetonten Grundschule liefert ab einschließlich Klasse 4 pro Schuljahr ein Punkt.

Kriterium 4:  9 Punkte (entspricht 30% von 30 Punkten)

Es wird ein Musiktest durchgeführt und von einer Musiklehrerin bzw. einem Musiklehrer mit Punkten bewertet. Die im Musiktest erreichten Punkte werden auf eine Punkteskala von 0-9 Punkten umgerechnet und dabei auf eine Dezimalstelle gerundet.

 

Die unter den Kriterien 1, 3 und 4 erreichten Punkte werden summiert. Aufgenommen werden diejenigen Schülerinnen und Schüler mit den meisten Punkten.

Sollte Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Schülerinnen bzw. Schülern entstanden sein, wobei die Anzahl der restlichen Aufnahmeplätze, die noch zu vergeben sind, geringer ist als die Anzahl der Schülerinnen bzw. Schüler mit gleicher Punktzahl, so entscheidet das Los.

 

Diese Aufnahmekriterien wurden durch die Senatsverwaltung genehmigt und sind damit gültig.

 

Text: Herr Gosse

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